Nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für Rheinland-Pfalz kann eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn

Die Verbandsgemeindeverwaltung Hettenleidelheim hat als Stelle für die Bekanntmachungen ihre Internet-Webseiten bestimmt.

Hinweise über öffentliche Zustellungen sind auf der Startseite unter "Verbanbdsgemeinde aktuell" zu finden.